Mitmachaktion „Was braucht Reinstetten?“
Veranstalter ist die Rottumtal Immobilien GmbH & Co. KG, Schlossstraße 16, 88416 Ochsenhausen, vertreten durch die Rottumtal Immobilien Verwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Maier, Hubert Schafitel und Oliver Schiele. Kontakt: maier@rottumtal-immobilien.de.
Die Aktion läuft ab Veröffentlichung bis zum 31. Januar 2027, 23:59 Uhr. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Formular unter rottumtal-immobilien.de/dabei oder über ausgelegte Teilnahmekarten des Veranstalters. Die Teilnahme ist kostenlos und von keinem Kauf und keiner sonstigen Gegenleistung abhängig.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Da der Gewinn alkoholische Getränke umfasst, ist eine Teilnahme Minderjähriger ausgeschlossen; der Veranstalter kann vor der Gewinnübergabe einen Altersnachweis verlangen. Ausgeschlossen sind Gesellschafter und Geschäftsführer des Veranstalters und der Verwaltung GmbH, der Betreiber von Mathias Getränkemarkt sowie jeweils deren im selben Haushalt lebende Angehörige.
Jede Person nimmt nur einmal an der Verlosung teil, auch wenn sie mehrere Vorschläge einreicht. Die Teilnahme mit falschen Angaben, über automatisierte Verfahren oder unter Mehrfachidentitäten führt zum Ausschluss.
Unter allen berechtigten Teilnehmenden wird im Februar 2027 ein Gewinn per Zufallsprinzip ausgelost: zwölf Monate lang (Februar 2027 bis Januar 2028) je Monat ein Standardkasten Bier nach Wahl aus dem Sortiment von Mathias Getränkemarkt, Reinstetten. Statt Bier kann auch ein Kasten alkoholfreies Bier oder ein anderes alkoholfreies Getränk gewählt werden. Der Kasten wird im jeweiligen Monat im Markt während der Öffnungszeiten abgeholt; Pfand ist nicht enthalten. Nicht abgeholte Monate verfallen ersatzlos. Der Gewinn wird vom Veranstalter finanziert; eine Barauszahlung oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
Schließt ein in einem Beitrag namentlich vorgeschlagenes Unternehmen bis zum 31. Dezember 2028 einen Mietvertrag mit dem Veranstalter über eine Fläche im Objekt Ochsenhauser Straße 8–10 ab und war der Veranstalter mit diesem Unternehmen zuvor nicht bereits in Kontakt, erhält die Person, die das Unternehmen als Erste vorgeschlagen hat, einen Gutschein über 1.000 € für Mathias Getränkemarkt oder den künftigen Dorfladen. Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt. Je Mietvertrag wird nur eine Prämie gewährt. Personen, die sich selbst bzw. ihr eigenes Unternehmen vorschlagen, sowie der neue Mieter selbst sind von der Prämie ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags besteht nicht; die Entscheidung darüber trifft allein der Veranstalter.
Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen, wird ein Ersatzgewinner ausgelost. Mit Einverständnis des Gewinners kann der Vorname und Wohnort veröffentlicht werden; ohne Einverständnis erfolgt keine Namensnennung.
Mit der Teilnahme räumen Teilnehmende dem Veranstalter das unentgeltliche Recht ein, die Inhalte ihrer Vorschläge ohne Namensnennung auf der Website, auf Bauzaun-Bannern, in Aushängen und in der Pressearbeit zu veröffentlichen und zusammenzufassen. Der Veranstalter darf vorgeschlagene Unternehmen ansprechen und dabei mitteilen, dass der Wunsch aus der Bevölkerung kam, ohne den Namen der teilnehmenden Person zu nennen.
Bitte nennen Sie Unternehmen, keine Privatpersonen. Personenbezogene Daten Dritter dürfen nur angegeben werden, wenn diese damit einverstanden sind. Beleidigende, rechtswidrige oder werbliche Inhalte werden nicht veröffentlicht und können zum Ausschluss führen.
Der Veranstalter kann die Aktion aus wichtigem Grund, etwa bei technischen Störungen oder Manipulationsverdacht, vorzeitig beenden oder anpassen. Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Verarbeitung der Teilnehmerdaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung (Abschnitt „Mitmachaktion und Verlosung“).
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: Oktober 2026